Honorar für die außergerichtliche Schuldnerberatung
Unsere Beratungskosten sind klar und transparent gestaltet, damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
- Grundpreis: 400 € (einmalig)
- Zusätzlich pro Forderung (Aktenzeichen): 40 €
Hinweis: Eine Forderung entspricht einem Aktenzeichen.
Beispielrechnung
Wenn Sie beispielsweise 5 Forderungen haben, setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
- Grundpreis: 400 €
- Kosten für 5 Forderungen: 5 × 40 € = 200 €
- Gesamtkosten: 600 €
Zahlungsmodalitäten
- Der Gesamtbetrag kann in bis zu 6 Raten gezahlt werden.
- Erste Rate: Fällig bei Auftragserteilung.
- Alle Preise sind Endpreise.
Zusatzleistungen
1. Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs
Sie erhalten von uns eine Bescheinigung, falls der außergerichtliche Vergleich scheitert – diese ist erforderlich für den Insolvenzantrag.
2. Unterstützung beim Insolvenzantrag
- Grundsätzlich ist der Insolvenzantrag selbstständig auszufüllen.
- Unser Angebot: Viele Mandanten bitten uns, den Antrag für sie auszufüllen. Dafür berechnen wir eine Pauschale von 400 €.
Hinweis: Das Ausfüllen des Insolvenzantrags ist sehr komplex und zeitaufwendig. Diese Zusatzleistung bietet Ihnen Sicherheit und entlastet Sie in diesem Prozess.
3. Vertretung im Insolvenzverfahren
Sollten Sie wünschen, dass wir Sie im Insolvenzverfahren als Ihr bevollmächtigter Vertreter begleiten, berechnen wir hierfür eine jährliche Gebühr von 250 €.
4. Nachverhandlungen
Falls es aufgrund von Änderungen Ihrer Einkünfte es erforderlich ist, eine Nachverhandlung mit Ihren Gläubigern durchzuführen, können hierfür zusätzliche Kosten entstehen.